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Leistungsstutbuch

Das Leistungsstutbuch ist ein von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) geführtes Register, in welches Zuchtstuten aus allen von der FN anerkannten Zuchtverbänden eingetragen werden können. Grundsätzlich sind nur Stuten eintragungsberechtigt, die in ihrem jeweiligen Zuchtverband als überdurchschnittlich bewertet wurden und in 4 Zuchtjahren 2 Fohlen gebracht haben. Die Eintragung in das Leistungsstutbuch ist kostenpflichtig und wird in dem Abstammungsnachweis vermerkt. Der Besitzer erhält eine Stallplakette. Es gibt 4 Abteilungen des Leistungsstutbuches:

Abteilung A: Eintragung aufgrund von Eigenleistung (Stutenleistungsprüfung)

In die Abteilung A können Hauptstutbuchstuten eingetragen werden, die eine vom Zuchtverband bestätigte überdurchschnittliche Stutenleistungsprüfung abgelegt haben. Dabei werden Feldprüfungen und Stationsprüfungen gleichermaßen angerechnete. Bei Stationprüfungen werden die Stuten von einer anerkannten Prüfungsstation 14 Tage lang unter für alle Stuten gleichen Bediengungen geprüft. Die Bewertung der Stuten erfolgt über statistische Mittel, Index und Abweichungen vom Mittelwert, deswegen muß die Anzahl der Stuten bei der Stationsprüfung groß genug sein, um ein reales Bild zugewehrleisten. Feldprüfungen werden an einem ausgewählten Prüfungsort über einen Tag durchgeführt. Die Bewertung erfolgt durch eine Wertnote, die sich aus den Teilprüfungen (Freispringen, Vorstellung unter dem Reiter und Fremdreitertest) zusammen setzt.

Abteilung B: Eintragung aufgrund eigener Turniererfolge

Für die Eintragung werden Siege und Plazierungen bei Championaten sowie Siege in Prüfungen der Klasse L und Plazierungen in höheren Prüfungen in den Sparten Dressur, Springen, Fahren berücksichtigt.Bei Vielseitigkeitspferde werden Siege in Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse A (in höheren Klassen Siege und Plazierungen) angerechnet. Bei Vollblutstuten wird ein Generalausgleichsgeweicht (GAG) von mindestens 70 Kg gefordert.

Abteilung C: Eintragung aufgrund von Turniererfolgen der Nachkommen

Stuten, von denen mindestens 3 Nachkommen in Prüfungen der Klasse L an 1. bis 5. Stelle oder in höheren Prüfungen plaziert waren, können in die Abteilung C eingetragen werden.

Abteilung D: Eintragung aufgrund von Zuchterfolgen (Fruchtbarkeit)

In die Abteilung D können Hauptstutbuchstuten eingetragen werden, die eine Abfohlrate in ihren Zuchtjahren von mindestens 70% aufweisen und mindestens 5 lebende Fohlen zur Welt gebracht haben.

Die Zuchtverbände führen teilweise verbandsinterne Leistungsstutbücher.

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