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Militärische Vorschriften 1882-1944

Das Pferd stellte über Jahrhunderte einen wichtigen militärischen Faktor da. Eine entsprechende Anzahl von Vorschriften legte den Umgang mit dem Pferd und die Ausbildung von Pferd und Reiter fest. Am bekanntesteten ist die "H.DV 12 - Reitvorschrift", welche in verschiedenen Ausgaben (1912,1926,1937) erschienen ist und als Vorläufer der heutigen Richtlinen betrachtet werden kann. Ihr Vorläufer war die "Instruktion zum Reit-Unterricht für die Kavallerie" von 1882 mit einer überarbeiteten Fassung von 1896.

Die nachfolgende Liste enthält eine Zusammenstellung militärischer Vorschriften, welche sich mit dem Pferd beschäftigen:

ab 1918

Deutsches Reich bis 1918

Königreich Bayern bis 1914

Die Bayrische Armee unterstand in Friedenszeiten nicht dem Deutschen Kaiser, sondern dem Bayrischen König, so daß es "eigene" Dienstvorschriften gab.

Königreich Würtenberg bis 1914

Die Würtenbergische Armee unterstand in Friedenszeiten dem Deutschen Kaiser, hatte aber ähnlich der sächsichen Armee ein eigenes Kriegsministerium und zumindest z.T. eigene Vorschriften.

Eine Übersicht über die militärischen Dienstvorschriften findet sich im Archiv für technische Dokumente 1900-1945

©by j.j